Barrierefreiheits­kriterien

Barrierefreiheitskriterien für Websites, Apps und digitale Dokumente

Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (externer Link) gibt vor, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Website oder App als barrierefrei eingestuft werden kann.

Diese Kriterien sind in der Norm „Accessibility requirements for ICT products and services“ (EN 301 549) angeführt. Seit dem 12.02.2022 gilt die Version 3.2.1 (2021-03) der Norm der EN 301 549 (PDF) (externer Link).

Ein Großteil der Klauseln in der Norm, die mit den Nummern 9 (bezieht sich auf Web), 10 (bezieht sich auf Dokumente) und 11 (bezieht sich auf Software, bspw. Apps) beginnen, sind ident mit den Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.1 (externer Link) A bzw. AA. Zusätzlich dazu gelten für Websites und Apps weitere Kriterien abseits der WCAG 2.1.

Die gültigen Kriterien finden Sie auch in den Tabellen A.1 (bezieht sich auch auf Websites und Dokumente auf Websites) bzw. A.2 (bezieht sich auf Apps und Dokumente in Apps) des Annex A der Norm EN 301 549 V3.2.1.

Da beim Studium der Norm vielleicht nicht auf den ersten Blick klar ist, welche Kriterien tatsächlich erfüllt werden müssen, haben wir auf dieser Website folgende Informationen zusammengefasst:

In der Auflistung ist gekennzeichnet, welche Kriterien WCAG-Kriterien sind und welche aus der Norm stammen. Diese sind unter „Additional Criteria EN 301 549 V3.2.1“ aufgelistet. Die meisten der Kriterien, die nicht aus der WCAG sind, müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt werden. Die jeweilige Voraussetzung ist im Kriterientext unter „Condition“ zu finden.

https://www.digitalbarrierefrei.at/de/verstehen/barrierefreiheitskriterien