Beauftragungen

Informationen und Textbausteine zur Beschaffung barrierefreier Websites und Apps

Barrierefreiheit im Vergabe- und Vertragswesen berücksichtigen

Barrierefreiheit muss bereits in der Konzeption der Website bzw. App und in der Leistungsbeschreibung sowie in allen Stadien des Vergabeprozesses berücksichtigt werden, nicht zuletzt, um Kosten für allfällige nachträgliche und zumeist aufwendige Korrekturen zu sparen.

Auf Initiative des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat eine interministerielle Arbeitsgruppe einen Leitfaden zur Berücksichtigung der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologien im Vergabe- und Vertragswesen entwickelt. Das Ergebnis liegt nun als Leitfaden im Verwaltungswiki des Bundes im Bereich „Barrierefrei:Inklusives Vergabewesen“ (externer Link) und in Form von praktisch einsetzbaren Werkzeugen, den Vertragsbeilagen (siehe unten: „Textbausteine Vergabe- und Vertragswesen“), vor.

Thematisch befasst sich der Leitfaden mit der Gewährleistung von Barrierefreiheit bei Werken in diversen informations- und kommunikationstechnologischen Kontexten:

  • Webinhalte
  • Dokumente
  • webbasierte Anwendungen und Apps
  • nicht webbasierte Software

Weiters beschreibt er Mindestanforderungen für:

  • Gebärden­sprach­übersetzungen/-übersetzungsvideos
  • Gebärden­sprach­dolmetsch­leistungen bei Live-Events und Streamings
  • Übersetzung von Texten in leicht verständliche Sprache

Textbausteine Vergabe- und Vertragswesen

Je nachdem, welche Art von Produkt eine öffentliche Stelle beschaffen will, gibt es spezifische Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit. Im Verwaltungswiki des Bundes unter „Barrierefrei:Inklusives Vergabewesen“ (externer Link) finden öffentliche Stellen entsprechende Vertragsbeilagen.

  • Barrierefreiheit von Publikationen (Dokumenten)
  • Barrierefreiheit von Webseiten und web-basierten Anwendungen
  • Desktop-Anwendungen und sonstige nicht webbasierte Anwendungen mit User Interface
  • Mindestanforderungen an Gebärdensprachvideos und Gebärden­sprach­übersetzungs­videos
  • Mindestanforderungen an Live-Sendungen/Video-Streamings mit simultaner Verdolmetschung in ÖGS
  • Mindestanforderungen an Übersetzung von Texten in leicht verständliche Sprache
  • Barrierefreiheit von mobilen Apps

Barrierefreiheit vor der Abnahme testen

Schon bei der Beauftragung können Sie festlegen, dass Auftragnehmer:innen als Nachweis der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen eine Selbstüberprüfung durchführen und das Ergebnis bei der Abnahme der Leistung beilegen muss. Hierfür müssen alle Kriterien laut Kriterienübersicht überprüft werden.

Sie können sich auch selbst einen Überblick über den Barrierefreiheits-Zustand von Webinhalten oder Dokumenten verschaffen. Finden Sie hier Tipps für einen Barrierefreiheits-Check von Webinhalten bzw. zum Testen von Dokumenten.

Erstellung der Barriere­freiheits­erklärung

Jede Website bzw. App muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine Barrierefreiheitserklärung zur Verfügung stellen. Die Erstellung einer solchen Erklärung können Sie gleich bei der Vergabe mit beauftragen. Erhalten Sie hier Informationen zur Barrierefreiheitserklärung, z. B., wie sie gestaltet sein und wo sie veröffentlicht werden muss.

https://www.digitalbarrierefrei.at/de/umsetzen/beauftragungen