FFG legt Zwischenbericht zu digitaler Barrierefreiheit vor
Nachrichtenbeitrag vom
Webseiten und Apps öffentlicher Stellen: leicht positiver Trend, aber noch viel zu tun
Die FFG hat – als dafür beauftragte Agentur des Bundes – die Daten des Barrierefreiheits-Monitorings aus 2023 ausgewertet und einen Auszug aus den Ergebnissen veröffentlicht. Im Vergleich mit den Ergebnissen aus 2022 ist eine leicht positive Entwicklung bei der Erfüllung der Barrierefreiheitskriterien zu erkennen. Dennoch ist weiterer Einsatz für barrierefreie Webseiten und Apps nötig.
Monitoring digitale Barrierefreiheit in Österreich
Digitale Barrierefreiheit ermöglicht allen Menschen Zugang zu den Online-Angeboten. Nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz müssen alle öffentlichen Stellen in Österreich ihre digitalen Angebote barrierefrei zur Verfügung stellen. Um den Fortschritt dazu zu dokumentieren, wird jährlich ein Monitoring durchgeführt. Alle drei Jahre wird ein Monitoringbericht veröffentlicht und an die Europäische Kommission übermittelt. Im Dezember 2021 wurde der erste österreichische Monitoringbericht veröffentlicht. Jetzt legt die FFG für das Jahr 2023 einen Zwischenbericht vor.
379 digitale Angebote gecheckt
- 23 Websites eingehend (92 Kriterien wurden auf rund 400 Unterseiten gecheckt)
- 341 Websites automatisiert vereinfacht (13 Kriterien wurden auf rund 4900 Unterseiten gecheckt)
- 15 mobile Anwendungen eingehend (120 Kriterien wurden auf rund 200 Screens gecheckt)
Ergebnisse aus 2023
- 51 % der gecheckten Websites und Apps haben eine Barrierefreiheitserklärung.
- Betrachtet man nur die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), waren 2023 mit 13 % anteilsmäßig deutlich weniger Websites nicht mit den Barrierefreiheitskriterien vereinbar als im Monitoring-Zeitraum 2022 (39 %).
Die häufigsten Probleme betreffen
Informationen und Beziehungen
Zum Beispiel: Die Überschriften-Hierarchie ist nicht richtig ausgezeichnet, Tabellen sind nicht vollständig ausgezeichnet, Formularelemente sind nicht korrekt mit ihren Beschriftungen verknüpft
Nicht textliche Inhalte
Zum Beispiel: Es fehlen aussagekräftige Alternativtexte zu Bildern oder Logos.
Semantische Auszeichnung
Zum Beispiel: Interaktive Elemente wie Buttons sind von assistierenden Technologien nicht richtig als solche interpretierbar.
Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Zum Beispiel: Der Fokus „hüpft“ an eine unerwartete Stelle, visuell versteckte Inhalte sind von der Fokusreihenfolge nicht ausgenommen.
Fokus sichtbar
Zum Beispiel: Bei Nutzung mit der Tastatur (ohne Computermaus) ist nicht visuell sichtbar, welches Element gerade fokussiert wurde.
Kontraste von Texten
Zum Beispiel: Texte auf der Seite haben keinen ausreichenden Kontrast zum jeweiligen Hintergrund.
Tastatur
Zum Beispiel: Interaktive Elemente (Buttons, Links etc.) sind nicht mit der Tastatur bedienbar.
Hier geht es zur Infografik:
Hier finden Sie den vollständigen Zwischenbericht 2023 zum Nachlesen.
6 Schritte zu einer barrierefreien Website
- Bei einer neuen Website die Barrierefreiheit schon in der Leistungsbeschreibung berücksichtigen – hier geht es zu Textbausteinen: Inklusives Vergabewesen
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und aktuell halten
- Dateien wie beispielsweise PDFs oder Multimedia-Inhalte, die auf der Website veröffentlicht werden, barrierefrei erstellen – wie das geht, ist hier beschrieben:
- Redaktionelle Aspekte der Barrierefreiheit beachten
- Top Issues auf der Website checken und ggf. beheben – welche Barrieren das sind, ist hier beschrieben
- Schulungen zu diesen Themen besuchen – hier geht es zu Weiterbildungsangeboten