Der Monitoring-Prozess
Die Monitoringstellen führen jährlich stichprobenartig Monitoring-Checks der digitalen Auftritte öffentlicher Einrichtungen durch. Die Daten werden jährlich gesammelt ausgewertet.
Ablauf des Monitorings
Stichprobe ziehen
Zum Anfang jedes Jahres ziehen die Monitoringstellen eine Stichprobe von Websites und Apps der öffentlichen Hand, die auf Barrierefreiheit überprüft werden. Die Stichprobe wird nach den Vorgaben der EU-Richtlinie (Durchführungsbeschluss 2018/1524) (externer Link) gezogen – zum Großteil nach dem Zufallsprinzip. In manchen Fällen, zum Beispiel beim Vorliegen von Beschwerden oder bei Nennungen von Interessenvertretungen, wird eine bestimmte Website/App bewusst für die Stichprobe ausgewählt. Eine erneute Prüfung im Folgejahr ist möglich.
Einige Monitoringstellen (z. B. Monitoringstelle des Bundes) informieren die Einrichtungen, deren digitales Angebot in der Stichprobe landet, über den geplanten Check.
Barrierefreiheits-Checks durchführen
Für die gezogene Stichprobe werden die Barrierefreiheits-Checks im Laufe des Jahres durchgeführt. Es werden zwei unterschiedliche Arten von Monitoring-Checks gemacht.
Eingehende Checks
Eingehende Checks sind umfangreich und überprüfen jedes einzelne Barrierefreiheits-Kriterium auf der ausgewählten Seite. Die Ergebnisse werden in einem umfassenden standardisierten Report dokumentiert und der jeweiligen Einrichtung zugeschickt. Wenn dabei Barrieren gefunden werden, sind Empfehlungen angeführt, wie diese gut zu beheben sind. Damit bieten die Reports eine Hilfestellung – ebenso unterstützen die Expert:innen aus den Monitoringstellen bei jeder Frage zum Thema oder zu den Reports.
Mehr Details zum eingehenden Test-Vorgang finden Sie hier.
Vereinfachte Checks
Vereinfachte Checks sind voll automatisiert. Ein Accessibility-Prüfprogramm läuft über einzelne Seiten, die zuvor definiert wurden. Automatisierte Tools überprüfen nur einen kleinen Teil der gesetzlichen Kriterien. Die Ergebnisse dienen daher vorwiegend einer gesammelten statistischen Auswertung und geben eine Übersicht über die digitale Zugänglichkeit von öffentlichen Websites in Österreich.
Mehr Details zum vereinfachten Test-Vorgang finden Sie hier.
Übermittlung und Auswertung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Barrierefreiheits-Checks werden an die öffentliche Einrichtung übermittelt, für die der Check durchgeführt wurde. Außerdem werden die Ergebnisse aller Checks gesammelt, anonymisiert und von der FFG ausgewertet. Alle drei Jahre wird ein Monitoringbericht erstellt und veröffentlicht. In den Jahren dazwischen wird ein kurzer Zwischenbericht mit den wichtigsten Daten veröffentlicht.
Zusammenarbeit der Monitoringstellen
Die 10 Monitoringstellen (eine Bundesstelle und neun Bundesländerstellen) arbeiten eng abgestimmt zusammen, um sicherzustellen, dass die Vorgehensweise bei den Monitoring-Checks möglichst einheitlich abläuft. Die FFG – als Monitoringstelle des Bundes – hat die Aufgabe, diese Zusammenarbeit zu koordinieren.
Zusätzliche Aufgaben der Monitoringstelle des Bundes
Neben den Monitoring-Checks, die die FFG für den Bund durchführt und im Auftrag einiger Bundesländer abwickelt bzw. koordiniert, hat die FFG eine Reihe an zusätzlichen Aufgaben, die im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (externer Link) definiert sind:
- Monitoringberichte erstellen
- Schulungsmaßnahmen koordinieren
- Sensibilisierungsmaßnahmen durchführen
- Öffentliche Information zum Thema zur Verfügung stellen
- Beschwerdestelle des Bundes betreiben
Das FFG Team steht bei Fragen zu Ihrer Verfügung. Hier geht es zu den Kontaktdetails des Teams Digitale Barrierefreiheit.