Bericht zu Österreichs digitaler Barrierefreiheit 2021

Österreichs Ziel ist es, Webinhalte für alle Menschen gut zugänglich zu machen. Um dazu beizutragen, wurde in den Jahren 2020 und 2021 nach den Vorgaben der Europäischen Kommission ein Monitoring in Österreich durchgeführt. Die Ergebnisse stellt die FFG in einem ersten Bericht zu Österreichs digitaler Barrierefreiheit dar. Er ist an die Europäische Kommission und ein breiteres Fachpublikum gerichtet und soll die Ergebnisse des Monitorings einschließlich der Messdaten darstellen.

Statements aus dem Monitoringbericht

Dr.in Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Mir als Digitalisierungsministerin ist Inklusion ein ganz besonderes Anliegen. Es ist zentral für eine erfolgreiche Digitalisierung, dass allen Menschen Zugang zu den digitalen Angeboten der Verwaltung geboten wird. Dementsprechend sind besondere Anstrengungen notwendig, um ein digitales Angebot so barrierefrei wie möglich für alle zu gestalten. Der FFG kommt die wichtige Aufgabe zu aufzuzeigen, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt, und dabei zu unterstützen, noch bestehende Lücken zu füllen. Die europäische Web-Zugänglichkeits-Richtlinie und das Web-Zugänglichkeits-Gesetz geben hier die Richtung vor und ermöglichen es uns, auf ein konkretes Ziel gemeinsam zuzusteuern. Die Vorteile des Mobile Government müssen für alle verfügbar sein. Daran arbeiten wir!

Dr.in Henrietta Egerth-Stadlhuber und Dr. Klaus Pseiner, Geschäftsführung FFG

Inklusion in der digitalen Welt wird zeitnah nur möglich sein, wenn wir gemeinsam daran arbeiten und laufend voneinander lernen. Deshalb sehen wir neben dem Monitoring unsere zentrale Aufgabe darin, eine gemeinsame Herangehensweise für den Bund und die Bundesländer zu erarbeiten. Im ständigen Austausch mit Interessensträgern, den öffentlichen Einrichtungen und Expert:innen können wir so die digitale Barrierefreiheit in Österreich gemeinsam vorantreiben.

Markus Ladstätter, Vorstandsmitglied von BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

Digitale Barrierefreiheit und damit einhergehend die digitale Inklusion behinderter Menschen sind mir sehr wichtige Anliegen. Die regelmäßige Überprüfung auf Einhaltung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes ist daher sehr zentral. Ich begrüße es sehr, dass in Österreich nicht einfach nur Websites zufällig zur Überprüfung herangezogen werden, sondern durch die Einbeziehung behinderter Menschen die ausgewählt werden, die für die Zielgruppe von besonderem Interesse sind.

Shadi Abou-Zahra, W3C-Spezialist für Accessibility-Strategie und Technologie

Ein wichtiger Aspekt der Barrierefreiheit sind einheitliche technische Standards. Das ermöglicht einen größeren digitalen Binnenmarkt und die Wiederverwendung von Werkzeugen, Materialien und Wissen und steigert dadurch die Effizienz in der Umsetzung. Die Monitoringstelle der FFG orientiert sich stets an den international anerkannten Standards und Anleitungen von W3C für eine effektive Umsetzung der Web-Zugänglichkeits-Richtlinie (EU) 2016/2102.

a. Univ.-Prof. Dr. Klaus Miesenberger, Institutsvorstand Institut Integriert Studieren, JKU

Die Evaluierung der Barrierefreiheit des Web als innovatives und zukunftsweisendes Qualitätsmerkmal von Websites und mobilen Anwendungen funktioniert gut und effizient, wenn neben einheitlichen Standards die gleichen Methoden und Werkzeuge für die Evaluierung verwendet werden. So wird Monitoring zum Werkzeug und Motor in der Umsetzung von Barrierefreiheit als Basis der digitalen Inklusion von Menschen mit Behinderung und besserer Usability für viele beziehungsweise alle.

Dr. Hansjörg Hofer, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung

Barrierefreiheit hat mehrere Facetten. Während zunächst meist an räumliche Barrieren gedacht wird, sind soziale, kommunikative oder elektronische Hindernisse im täglichen Leben genauso bedeutsam. Digitale Barrierefreiheit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Für einen effektiven Rechtsschutz des einzelnen Menschen mit Behinderung sind geeignete Instrumente extrem wichtig. Ein unbürokratisches, kostenfreies Schlichtungsverfahren, wie es im Bereich der Behindertengleichstellung mit Erfolg eingesetzt wird, erscheint mir besonders wirksam.

Mag. Klaus Höckner, Mitglied des Präsidiums des Österreichischen Behindertenrates stellv. Vorstandsvorsitzender, Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

Digitale Barrierefreiheit ist ein Muss! Wir haben entsprechende Richtlinien und Gesetze sowie die Expertinnen und Experten, die wissen, worauf es ankommt, damit eine Website barrierefrei zugänglich ist. Es gibt keinen sachlichen Grund, der uns daran hindert, digitale Barrierefreiheit zu erreichen – es liegt ganz allein in der Verantwortung und am Willen der Entscheidungsträger.

Jo Spelbrink, Vorsitzender von accessible media

Gerade die letzten Jahre haben sehr gut gezeigt, wie wichtig die Expertise in digitaler Accessibility ist. Dabei geht es nicht allein um die Technik oder Gestaltung, sondern auch um das ganzheitliche Verstehen der Vielfältigkeit der Menschen. Dieses Wissen hilft enorm dabei, bessere, serviceorientiertere und robustere digitale Produkte zu entwickeln, die gerade in Krisensituationen ihren Mehrwert zeigen können. Dafür braucht es in der Branche verstärkte Maßnahmen für eine fortlaufende Bewusstseinsbildung und Wissensvermittlung.

Die häufigsten Fehler

Im Rahmen des Monitorings konnten die am häufigsten nicht erfüllten Barrierefreiheitskriterien auf öffentlichen Websites und Apps in Österreich identifiziert werden. Unter dem angegebenen Link erfahren Sie, welche Fehler am häufigsten gefunden wurden und wie Sie diese beheben.

https://www.digitalbarrierefrei.at/de/monitoring/monitoring-berichte/monitoringbericht-2021