Digitale Barrierefreiheit im Land Oberösterreich
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 schreibt die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten der öffentlichen Hand vor. Im Land Oberösterreich ist der barrierefreie Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen im Oö. Antidiskriminierungsgesetz (externer Link) geregelt.
Beschwerden im Rahmen ihrer Zuständigkeit sind von der Antidiskriminierungsstelle beim Amt der Oö. Landesregierung entgegenzunehmen und zu prüfen.
Kontaktstelle Land Oberösterreich
Monitoringstelle ist die Abteilung Personal im Amt der OÖ Landesregierung.
E-Mail: as.post@oe.gv.at
Telefon: 0732 77 20 11764