Digitale Barrierefreiheit im Land Niederösterreich
Kontaktstellen und Ablauf der Meldung einer Barriere im Land Niederösterreich
Welche Websites/Apps in Niederösterreich müssen barrierefrei sein?
Informationen im Internet sollen für alle Menschen gut zugänglich sein. Sogenannte öffentliche Stellen müssen Websites und Apps daher barrierefrei einrichten. Diese Stellen sind lt. NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017:
- das Land Niederösterreich,
- die niederösterreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände,
- die durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und
- die sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Sie haben einen Mangel auf einer solchen Website oder App entdeckt?
Hier finden Sie die nächsten Schritte zusammengefasst:
- Wenden Sie sich bitte an den Betreiber oder die Betreiberin der Website/der App. Den Kontakt finden Sie in der Barrierefreiheitserklärung der Website.
- Ihr Anliegen wird innerhalb von 2 Monaten nicht zufriedenstellend behandelt? Dann können Sie einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsversuchs wegen mangelnder Barrierefreiheit an die NÖ Antidiskriminierungsstelle (PDF) (externer Link) stellen.
- Die NÖ Antidiskriminierungsstelle führt den Schlichtungsversuch durch. Wenn der Schlichtungsversuch erfolglos bleibt, können Sie Schadenersatz wegen mangelnder Barrierefreiheit einklagen.
Kontakt zur Monitoringstelle Land Niederösterreich
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Familien und Generationen
E-Mail: post.f3@noel.gv.at
Telefon: 02742 9005 1 9005
Hier finden Sie Details zum Ablauf des Monitorings zur digitalen Barrierefreiheit.
Kontakt NÖ Antidiskriminierungsstelle
NÖ Antidiskriminierungsstelle
E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-16212
Weiterführende Informationen: auf der Website der NÖ Antidiskriminierungsstelle (externer Link)