Informationen zum Beschwerdeprozess

Was tun, wenn Barrieren gefunden werden

Wenn Sie auf einer Website oder in einer mobilen Anwendung einer öffentlichen Stelle auf digitale Barrieren stoßen, stehen Ihnen eine Reihe von Möglichkeiten offen. Hier haben wir sie kurz Schritt für Schritt zusammengefasst.

Ansprechperson in der betroffenen Einrichtung kontaktieren

Den Kontakt der zuständigen Person finden Sie in der Barrierefreiheitserklärung. Im Idealfall lösen Sie direkt mit der betroffenen Einrichtung das Problem.

Kein Kontakt oder kein zufriedenstellendes Ergebnis

Sollten Sie mit der Einrichtung selbst keinen Kontakt aufnehmen können, oder nach der Kontaktaufnahme kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt haben, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Bundes oder eine Beschwerdestelle in den Bundesländern wenden.

Wenn es um eine öffentliche Website oder App in einem Bundesland geht, wenden Sie sich direkt auf Landesebene an Ihre regionale Beschwerdestelle. Wenn es sich um ein digitales Angebot des Bundes handelt, wenden Sie sich direkt an die Beschwerdestelle des Bundes. Sollten Sie nicht wissen, welche Beschwerdestelle zuständig ist, können Sie sich ebenfalls an die Beschwerdestelle des Bundes wenden. In Abstimmung mit Ihnen, leitet diese dann Ihre Beschwerde an die richtige Stelle weiter.

Antwort der Beschwerdestelle erhalten

Die kontaktierte Stelle informiert Sie, wie mit Ihrer Anfrage weiter vorgegangen wird.
Die Beschwerdestelle des Bundes hat zur besseren Übersicht Antworten auf die häufigsten Fragen von Beschwerdeführer:innen veröffentlicht. Bei Fragen an eine Beschwerdestelle in einem Bundesland finden Sie weiterführede Informationen und Kontaktdetails auf der Übersichtsseite der Beschwerdestellen.

Schlichtungsverfahren einleiten

Das Behindertengleichstellungspaket verankert den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen in vielen Bereichen des täglichen Lebens. In manchen Fällen stellen Verstöße gegen die Web-Zugänglichkeits-Richtlinie Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung dar. Wenn eine solche Diskriminierung vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice eine Schlichtung zu beantragen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und formlos, die Vertretung durch einen Anwalt ist nicht erforderlich. Als Schlichtungswerber:in müssen Sie eine Behinderung glaubhaft machen, die Vorlage eines Behindertenpasses oder Behindertenausweises ist nicht nötig.

Detaillierte Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf den Internet-Seiten des Sozialministeriums (externer Link).

Es ist möglich, dass Sie eine Vertrauensperson oder die Behindertenanwaltschaft zum Schlichtungsgespräch hinzuziehen.

Kontakt Behindertenanwaltschaft:
Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien
0800 80 80 16 (kostenlos)
office@behindertenanwalt.gv.at

Klage bei Gericht einreichen

Wenn Ihre beantragte Schlichtung beim Sozialministeriumservice keine gütliche Lösung ermöglicht, steht Ihnen – als letzten Schritt – der Weg zu Gericht offen. Durch die Bestätigung der Nicht-Einigung im durchgeführten Schlichtungsverfahren können Sie Ansprüche beim zuständigen Gericht geltend machen.
Detaillierte Informationen zu Klagen bei Gericht finden Sie auf den Internet-Seiten des Sozialministeriums (externer Link).

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